Jährliche Sicherheitsunterweisung

Ist die jährliche Sicherheitsunterweisung Pflicht?

Ja, eine jährliche Sicherheitsunterweisung ist Pflicht und in folgenden Gesetzen und Vorschriften geregelt.

– Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12
– Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §12
– Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 §4

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Wir können Ihnen folgende eLearning Module für die jährliche Sicherheitsunterweisung anbieten:

  • Hubarbeitsbühnen (IPAF)
  • Teleskopstapler (OperatorCard)
  • Flurförderzeuge / Stapler (OperatorCard)

Nachdem wir Ihnen ein Modul zugewiesen haben benötigen Sie ca. eine Stunde an einem PC, Laptop oder Tablet um das Modul online abzuschließen. Anschließend erhalten Sie ein Zertifikat zum selber ausdrucken. Rechtssicherheit erhalten Sie, wenn Ihr Vorgesetzter die Theman abschließend behandelt und auf dem Zertifikat eine gültige Unterschrift vorhanden ist.

Voraussetzung für alle eLearning Module ist eine Grundlagenschulung des jeweiligen Gerätetyps eines nach DGUV anerkannten Schulungssystems.

GTL
Telestapler
frontstapler_dark
ATL
Leo

Sprechen Sie uns an!

Sebastian Rothlehner - Trainer für IPAF und OperatorCard Schulungen

Rothlehner Liftverleih GmbH & Co.KG August Unterholzner Strasse 8 84543 Winhöring

Mail:  sebastian@rothlehner-k.de Tel.:   08671 / 95 797 – 0 Fax.:  08671 / 95 797 – 20