Jährliche Sicherheitsunterweisung

Ist die jährliche Sicherheitsunterweisung an Hubarbeitsbühnen Pflicht?

Ja, eine jährliche Sicherheitsunterweisung ist Pflicht und in folgenden Gesetzen und Vorschriften geregelt.

– Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12
– Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §12
– Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 §4

e-Learning

Wir bieten Ihnen die IPAF E-Learning Module für die jährliche Sicherheitsunterweisung an! Nachdem wir Ihnen ein Modul zugewiesen haben benötigen Sie ca. eine Stunde an einem PC, Laptop oder Tablet um das Modul online abzuschließen. Anschließend erhalten Sie ein Zertifikat zum selber ausdrucken. Somit gewährleisten Sie Rechtssicherheit und sorgen nebenbei auch noch dafür, dass Ihre PAL-Card automatisch verlängert wird.

e-Learning Laptop

Voraussetzung für die IPAF E-Learning Module ist eine Grundlagenschulung eines nach DGUV 308-008 anerkannten Schulungssystems.


Sprechen Sie uns an!

Sebastian Rothlehner - IPAF-Trainer

Rothlehner Liftverleih GmbH & Co.KG
August Unterholzner Strasse 8
84543 Winhöring

Mail:  sebastian@rothlehner-k.de
Tel.:   08671 / 95 797 – 0
Fax.:  08671 / 95 797 – 20